Facebook legal nutzen. So geht es!

Die Datenschutzkonferenz hat am 5.September per Beschluss klargestellt, dass sie Facebook Fanpages weiterhin für rechtswidrig hält. Facebook hat darauf am 11. September mit einem “Page Controller Addendum” reagiert.

Was Facebook geändert hat


Facebook hat lange Zeit nichts unternommen und man hatte den Eindruck, Unterneher in der EU werden hier im Stich gelassen. Du als Fanpage-Betreiber hast nur wenig Einfluss auf die Nutzung, Speicherung oder eine mögliche Löschung der Nutzerdaten durch Facebook. 

Mittlerweile hat Facebook aber reagiert und in einem Statement darauf hingewiesen, dass die Plattform mit entsprechenden Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien die Verantwortung der Plattform klarer geregelt hat, um dem EuGH-Urteil zu entsprechen: https://de.newsroom.fb.com/news/2018/06/ein-update-fuer-betreiber-von-facebook-seiten/

Diese Entwicklung solltest du als Fanpage-Betreiber verfolgen.

Was du jetzt tun solltest

Wir empfehlen bis dahin, auf der Facebook-Fanpage und anderen Social Media Seiten, auf denen du Profile hast, einen Link auf einen diesbezüglichen Datenschutz-Passus einzustellen.

Bei Facebook kannst du das links unter „Info“ –> “Bearbeiten Datenrichtlinie“ tun.

Dort verweist du auf eine Datenschutzerklärung auf deiner Webseite, die Aussagen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit enthält.

Wir haben dir dafür ein Muster zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Seit dem 11. September 2018 kannst du mit Facebook ein “Page Controller Addendum” abschließen: 
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum#

Damit hat Facebook auf die Kritik der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 reagiert. Wenn du diese Vereinbarung mit Facebook abgeschlossen hast, ergänze bitte in deiner Datenschutzerklärung den kursiven Passus unten im Text.


Muster zur Datenschutzer-klärung für soziale Medien

Du kannst dir hier ein Muster zur Datenschutzerklärung für soziale Medien herunterladen. Einfach anpassen und in deine Datenschutzerklärung einfügen. Das Muster wurde uns von unserem Agenturpartner E-Recht24.de zur Verfügung gestellt.

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